Begutachtungen

Gutachten in der Sozialversicherung

Gutachten für private Versicherungen

Gutachten nach Arbeitsunfällen (BG-Gutachten)

 

In der Sozialversicherung werden Gutachten für Behörden oder Sozialversicherungsträger erstellt. Arbeitsunfähige Versicherte werden im Hinblick auf Dauer und Art ihrer Arbeitsunfähigkeit untersucht, um über Heilverfahren zu entscheiden bzw. als Rentengutachter tätig zu sein.

 

Private Versicherungen beauftragen Ärzte unter anderem mit der Begutachtung von Personenschäden oder bei Lebensversicherungen.

 

Gutachten nach Arbeitsunfällen werden dann erstellt, wenn dadurch eine vorübergehende oder dauerende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von wenigstens 20% entsteht. Diese BG-Gutachten werden ausschließlich von Durchgangsärzten erstellt.

 

Für die Begutachrung ist eine ausührliche Untersuchung erforderlich, eine 10 € - Praxisgebühr ist  nicht zu zahlen.

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